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SWI 5, Mai 2007, Seite 221

Die Anwendung von EG-Grundfreiheiten im Verhältnis zur Schweiz

The Application of the Freedoms of EC Law in Relation to Switzerland

Werner Haslehner

The four freedoms of EC law protect entrepreneurs and private individuals not only within the European Community but, in some fields, also in relation to third states. This applies to the third-party effect of the freedom of capital movement as well as to other treaty-based freedoms under international law. Werner Haslehner discusses the scope and consequences of the extension of the four freedoms of EC law by taking Switzerland as an example.

Einleitung

Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (EG) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Sie stellt damit das letzte in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verbliebene Mitglied dar, welches keinem dieser weiter integrierenden Abkommen beigetreten ist. Aufgrund der engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den EG-Mitgliedstaaten ist es allerdings von großem beiderseitigem Interesse, bestehende Handelshemmnisse weiter abzubauen.

Innerhalb der EG wird dieses Ziel über die im EG-Vertrag festgelegten europäischen Grund- bzw Marktfreiheiten erreicht. Diese schützen dem Grundsatz nach freilich nur innerhalb der Grenzen der EG verwirklichte grenzüberschreitende Sachverhalte. Ausnahmen von diesem Grundsatz und ei...

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