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Der EuGH und die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen (§ 6 AStG)
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beschäftigt die Gesellschafterkreise nahezu sämtlicher deutscher Familienunternehmen, soweit diese als Kapitalgesellschaft organisiert sind. Jenseits der bestehenden Unzulänglichkeiten in der gesetzlichen Ausgestaltung des § 6 AStG führt derzeit die bei Wegzügen im EU-/EWR-Raum ohne Sicherheitsleistung zu gewährende dauerhafte und zinslose Stundung nach § 6 Abs. 5 AStG insoweit zu „Entspannung“, als der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven in den Anteilen gesichert sieht und der Anteilseigner sich zwar mit dem „Damoklesschwert“ eines Widerrufs der Stundung auf Reisen macht, im Übrigen sich aber zumindest im EU-/EWR-Raum frei bewegen kann. Die jüngere Rechtsprechung des EuGH und die sich hieran anschließenden Interpretationen geben Anlass zur Sorge, dass der Gesetzgeber auch für die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen auf eine „gestreckte Zahlungsmethode“ i.S.v. § 4g EStG umschwenken könnte. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass er sich im Hinblick auf Art. 5 ATAD ohnehin mit der Wegzugsbesteuerung (dort nur juristischer Personen) beschäftigen muss und hier der Richtliniengeber die gestreckte Zahlungsmethode vorsieh...