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SWI 5, Mai 2007, Seite 216

Chinesische Foreign-Invested Commercial Enterprise

(BMF) – Beteiligt sich eine österreichische Konzerngesellschaft eines weltweit operierenden Konzerns zu 100 % an einer operativ tätigen chinesischen „Foreign-Invested Commercial Enterprise“ (FICE), dann sind die in der chinesischen Gesellschaft erwirtschafteten und an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne jedenfalls von der österreichischen Besteuerung befreit.

Es spricht vieles für die Einstufung der chinesischen Gesellschaft als eine der österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbare Gesellschaft, da sie nach der vorliegenden gutachtlichen Beurteilung folgende Charakteristika aufweist (siehe hierzu auch Rz. 551 KStR und EAS1892 betreffend eine IBC):

  • eigene Rechtspersönlichkeit nach chinesischem Recht;

  • starres, ergebnisunabhängiges, im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital;

  • Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital;

  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital;

  • Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung.

Der Umstand, dass die FICE aufgrund von „Tax Holydays“ für eine begrenzte Zeit von der chinesischen Körperschaftsbesteuerung befreit ist, entzieht den Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft nicht die internati...

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