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Steuerbefreiung für Auslandsmontage und Bauausführungen auch für Arbeitnehmer eines Schweizer Arbeitgebers
TAX EXEMPTIONS FOR EMPLOYEES OF A SWISS EMPLOYER PERFORMING INSTALLATIONS IN A FOREIGN COUNTRY
The tax exemption provided for in Austrian tax law applies only to employees who are employed by Austrian employers. The Independent Tax Chamber made a decision on a case in which the employer was based in Switzerland. In its decision, the Independent Tax Chamber referred to a treaty that had been concluded between Switzerland and the EU. This treaty expands the scope of certain basic freedoms in connection with Switzerland. Thus, in the opinion of the Independent Tax Chamber, employees of Swiss employers are also to be given preferential treatment.
I. -F/06 - Sachverhalt
Der Berufungswerber war als Servicetechniker bei einem internationalen Webmaschinenhersteller in der Schweiz beschäftigt. Im Kalenderjahr 2004 wurde er hauptsächlich bei Montagetätigkeiten im Ausland eingesetzt. Für die auf die Auslandsmontage entfallenden Einkünfte machte er im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 die Einkommensteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG geltend. Von der Abgabenbehörde wurde die Steuerfreiheit lediglich deshalb versagt, weil der Abgabenpflichtige nicht bei einem inländischen, sondern bei einem Schweizer Betrieb angestellt war.
Bereits im Oktober des vergangen...