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Lizenzgebührenzahlungen an eine schweizerische Konzern-Sitzgesellschaft
(BMF) - Auf Grund des Artikels 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinssteuerabkommen) ist § 99a EStG sinngemäß auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (Rz. 8016a EStRL). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach § 99a EStG voraus, dass die Lizenzgebühren im Empfängerstaat einer Einkommensbesteuerung unterliegen, "ohne von ihr befreit zu sein" ("subject-to-tax-Klausel").
Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer Steuervermeidung zu bieten. Und zwar dadurch, dass diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische Sitzgesellschaft umgelenkt werden, sodass sie einer Besteuerung in Österreich und den anderen EU-Staaten entzogen sind und schließlich auch in der Schweiz nicht - oder kaum - besteuert werden.
Die durch "sinngemäße" Anwendung von § 99a EStG erfolgte Umsetzung des EU-Zinssteuerabkommens wird daher nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen - die allerdings noch nicht mit der Schweiz oder anderen EU-Staaten abgestimmt worden ist - erforde...