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Ausländische Organschaftsverhältnisse bei der Ermittlung ausländischer Verluste
IMPACT OF FOREIGN GROUP TAXATION SCHEMES ON THE COMPUTATION OF FOREIGN LOSSES
According to the opinion of the Austrian Ministry of Finance profit distributions under foreign profit and loss pooling agreements may reduce the amount of deductible foreign losses incurred by foreign permanent establishments or group members. Johann Mühlehner comes to the conclusion that this opinion cannot be based on Austrian domestic tax law as foreign losses have to be computed according to Austrian rules which provide for a tax exemption for such kind of profit distributions.
1. Verwaltungspraxis
Nach § 9 Abs. 6 Z 6 KStG sind die Ergebnisse ausländischer Gruppenmitglieder nach § 5 Abs. 1 EStG und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG und KStG zu ermitteln. Die Verlustzurechnung von ausländischen Gruppenmitgliedern entspricht grundsätzlich der Berücksichtigung ausländischer Betriebstättenverluste nach § 2 Abs. 8 EStG (siehe EStR 2000 Rz. 187 ff.). Bei der steuerlichen Gewinnermittlung sind u. a. die Regelungen des § 2 Abs. 8 EStG i. V. m. § 7 Abs. 2 KStG und des § 10 KStG anzuwenden. Steht ein ausländisches Gruppenmitglied seinerseits an der Spitze einer ausländischen, nach ausländischem Abgabenrecht bestehenden "Gruppe" oder "Organschaft", können für Zwecke der Verlustzurechnung an das inländische Mitglied nur die sich aus der Umrechnung der eigenen (individuellen) Ergebnisse des aus...