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SWI 11, November 2005, Seite 506

Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts

Hält eine österreichische GmbH (GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (i. w. S.) dar; und zwar auch dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt.

Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Wegen der vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden.

Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte zu erzielen. Diese Vorausse...

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