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US-Pensionsleistungen an Firmenmitarbeiter nach Rückkehr nach Österreich
(BMF) - Erhält ein österreichischer Mitarbeiter einer US-Kapitalgesellschaft nach Rückkehr nach Österreich eine vertraglich vereinbarte Pensionsleistung (außerhalb des Sozialversicherungssystems), dann ist zunächst zu prüfen, ob diese Pensionsleistung
- vom US-Arbeitgeber
- von einer US-Pensionskasse
- von einer US-Versicherungseinrichtung u. Ä.
geleistet wird.
Stammt die US-Pension vom US-Arbeitgeber selbst, wird sonach die Pensionsleistung in Erfüllung einer vom US-Arbeitgeber übernommenen Leistungsverpflichtung von ihm gezahlt, dann wird das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 18 Abs. 1 DBA USA-Österreich übertragen. Die Pension ist in den USA steuerfrei zu stellen. Es ist hierbei unerheblich, in welcher Weise der US-Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Pensionsleistungen vorgesorgt hat (durch Rückstellungsbildung, durch Abschluss von Versicherungsverträgen, durch Bildung eines - zu seinem Betriebsvermögen zählenden - Fonds u. Ä.). Die Pension unterliegt in Österreich der österreichischen Einkommensbesteuerung zum Normaltarif.
Stammt die US-Pensionsleistung von einer US-Pensionskasse, die einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist, und besteht nach US-Recht für die Arbeitnehmer keine gesetzliche ...