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Gesetzliche Regelung des Homeoffice
Arbeitsrechtliche Aspekte der Neuregelung
Seit sind auch die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen von Homeoffice gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Basis umfasst dabei die wesentlichen Eckpunkte, lässt aber viele Spielräume für die nähere Ausgestaltung durch die Arbeitsvertragsparteien. Diese gesetzliche Basis beinhaltet zum einen eine Festschreibung der bisherigen Praxis, manchen Bestimmungen kommt aber auch Neuerungswert zu.
1. Definition
Gemäß § 2h Abs 1 AVRAG liegt Homeoffice vor, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt. Damit soll die Privatwohnung des Arbeitnehmers, nicht aber etwa ein öffentlicher coworking space erfasst sein. Der Begriff umfasst auch ein Wohnhaus und schließt weiters eine Wohnung (ein Wohnhaus) in einem Nebenwohnsitz oder die Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten mit ein. Als Arbeitsstätte für Homeoffice kommt demnach meines Erachtens jede Stätte in Betracht, die nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, also keine Betriebsstätte im weiteren Sinn darstellt. Homeoffice kann daher beispielsweise auch in einem vom Arbeitnehmer angemieteten Raum (zB Hotelzimmer) oder in einem Gebäude, das dem Arbeitnehmer von einem Freund oder Bekannten (unentgeltlich) zur Verfügung gest...