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Gewinnausschüttungen einer LLC in Dubai
(BMF) - Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Dubai von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Körperschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen (hierbei werden auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mit zu berücksichtigen sein : BStBl. I 2004, 411).
Sollte dieser Typenvergleich eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen GmbH ergeben, dann wäre die Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 DBA-VAE, BGBl. III, Nr. 88/2004, in den Vereinigten Arabischen Emiraten von der Besteuerung freizustellen und das Besteuerungsrecht wäre Österreich überlassen. Die Gewinnausschüttung wäre - soferne kein KESt...