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SWI 5, Mai 2005, Seite 233

Marks & Spencer - Erste Erkenntnisse aus dem Schlussantrag von Generalanwalt M. Poires Maduro

FIRST CONCLUSIONS FROM THE OPINION OF GENERAL ADVOCAT M. POIRES MADURO

Michael Petritz und Michael Schilcher

On , Advocate General Maduro delivered his Opinion on the pending Marks & Spencer case. In this contribution, Michael Petritz and Michael Schilcher present the Opinion of the General Advocat and draw first conclusions.

I. Problemstellung

Mit Spannung wurde in der Fachwelt der Schlussantrag des Generalanwalts in der Rechtssache Marks & Spencer erwartet. In diesem Fall geht es um die Frage, inwieweit es eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit darstellt, nur eine konzerninterne Berücksichtigung von Verlusten inländischer Tochtergesellschaften im Rahmen des britischen „group relief" („Konzernabzug") zuzulassen, dies hingegen für Verluste von in anderen EU-Staaten ansässigen Tochtergesellschaften zu versagen.

Die Entscheidung des EuGH wird nicht nur Auswirkungen auf das britische Gruppenbesteuerungsregime haben. Vielmehr stehen gleichzeitig alle europäischen Konzernbesteuerungsbestimmungen auf dem Prüfstand, da die meisten dieser Regelungen keine Abzugsmöglichkeit von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften vorsehen. Eine Ausnahme hiervon stellt die neu geschaffene österreichische Gruppenbesteuerung dar, die im Hinblick auf gemeinschaftsrechtliche Bedenken hinsichtlich...

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