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Gewinnausschüttung einer estnischen AS
Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des „Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor; daher ist auch nicht der Frage nachzugehen, ob in Estland eine der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbare Steuer erhoben wird, wenn Estland die Gewinne unbesteuert lässt und erst von der Gewinnausschüttung eine Abgabe von 35,14 % erhebt (diese Abgabe steht zwar im Widerspruch mit der Mutter-Tochterrichtlinie, doch ist Estland nach den hier vorliegenden Informationen für die Rechtsumstellung eine Übergangsfrist bis Ende 2008 eingeräumt worden). (EAS 2507 v. )