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§ 26 a Abs. 16 Z 3 KStG - Unerwartete Besteuerungsfolgen für Holdinggesellschaften
INAPPROPRIATE TAX CONSEQUENCES FOR HOLDING COMPANIES
The tax reform 2003 provides fundamental changes of the Austrian international holding privilege. The transitional provisions imply inappropriate tax consequences for holding companies under certain conditions. Barbara Polster-Grüll and Michael Tissot analyse these consequences and propose reform measures.
I. Nachversteuerung einer Teilwertabschreibung und Verlustvortragsbeschränkung
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde die asymmetrische Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus internationalen Schachtelbeteiligungen beseitigt. Aus dem Zusammenspiel der komplizierten Übergangsregelung des § 26 a Abs. 16 KStG (i. d. F. BBG 2003) mit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs. 2 b Z 2 EStG ergeben sich nachteilige steuerliche Konsequenzen für Holdinggesellschaften, die z. B. bei Private-Equity-Strukturen äußerst problematisch sein können.
Gemäß § 10 Abs. 3 KStG (i. d. F. BBG 2003) sind Wertänderungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen (Veräußerungsverluste/-gewinne sowie Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen) grundsätzlich steuerneutral. Die Holdinggesellschaft kann jedoch gemäß § 10 Abs. 3 Z 1 KStG (i. d. F. BBG 2003) bei Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr der Anschaffung bzw. des Entstehens einer internationale...