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SWI 11, November 2006, Seite 492

Internationales Schachtelprivileg nach § 10 Abs. 3 KStG: Die Übergangsvorschrift nach § 26a Abs. 16 Z 2 KStG im Zusammenhang mit Umgründungen

THE AUSTRIAN TRANSITIONAL PROVISION CONCERNING INTERNATIONAL HOLDINGS IN CONNECTION WITH CORPORATE REORGANISATIONS

Gebhard Furherr

The tax reform 2003 changed the Austrian international holding privilege. The coming-into-force of the new law was specified in a special transitional provision which however leads to various doubts in relation to corporate reorganisations of holding companies. Gebhard Furherr takes a closer look at these problems.

I. Ausgangslage und Problemstellung

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 (BBG 2003) wurde die Substanzwertbesteuerung bei internationalen Schachtelbeteiligungen in § 10 Abs. 3 KStG neu geregelt. Aus dem Zusammenspiel der Neuregelung mit der Übergangsvorschrift des § 26a Abs. 16 KStG ergeben sich zahlreiche Zweifelsfragen, insbesondere bei umgründungsbedingten Übertragungen von Schachtelbeteiligungen im Übergangszeitraum des § 26a Abs. 16 KStG.

Gemäß § 10 Abs. 3 KStG sind Substanzwertänderungen grundsätzlich steuerneutral, der Steuerpflichtige kann jedoch gemäß § 10 Abs. 3 Z 1 KStG bei Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr der Anschaffung oder des Entstehens einer internationalen Schachtelbeteiligung durch die zusätzliche Anschaffung von Anteilen zugunsten der Steuerwirksamkeit optieren. Nach der Übergangsvorschrift des § 26a Abs. 16 Z 2 KStG ist § 10 Abs. 3 KStG für Steuerpflichtige, die vor dem in das Firmenbuch eingetragen worden sind (nachfolgend "Altgesellschaften"), ab der Veranl...

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