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Frage des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste
Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten, dass die deutschen Verluste nur in jener Höhe steuermindernd in Österreich geltend gemacht werden, als sich dies nach den Vorschriften des österreichischen Rechts ergibt. Weiters ist abzuklären, in welcher Weise die Verpflichtungen zur Nachversteuerung im Sinn des VwGH-Erkenntnisses vom , 99/14/0217, sichergestellt werden, sobald sich in Deutschland eine Verlustverwertungsmöglichkeit eröffnet.
Was die Frage der Berücksichtigung der deutschen Verluste aus den Jahren 1995 bis 1998 anlangt, können diese nur in jener Höhe im Jahr 1999 berücksichtigt werden, als sich dies aus der Veranlagung der jeweiligen Verlustjahre ergibt (EStR Rz. 4533). Wurden die deutschen Verluste in diesen Vorjahren nicht berücksichtigt und findet auch keine Verfahrenswiederaufnahme statt, dann steht die Nichterfüllung dieser Formalvoraussetzung einer nachträglichen Berüc...