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SWI 10, Oktober 2002, Seite 472

US-Verluste und Wohnsitzverlegung nach Österreich

(BMF) - Verlegt ein US-Staatsbürger mit seiner Familie den Wohnsitz nach Österreich und wird er hierdurch in Österreich nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig, sondern auch „ansässig" im Sinn des DBA-USA, dann erlangen hierdurch die in seinem US-Hotel erlittenen Verluste die Ausgleichsfähigkeit mit seinen Beratungs- und Geschäftsführereinkünften, die er von einer ihm zu 50 % gehörenden inländischen GmbH erzielt. Die US-Hotelverluste, die noch in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht entstanden sind, können indessen nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden (Rz. 8059 EStR 2000).

Es ist wohl richtig, dass die USA gemäß Art. 22 Abs. 2 DBA-USA berechtigt sind, die von der österreichischen GmbH erzielten Einkünfte ebenfalls einer Besteuerung zu unterziehen; allerdings unter Anrechnung der österreichischen Steuer. In dem geschilderten Fall kann indessen kein Erfordernis eintreten, eine US-Steuer in Österreich anzurechnen. (EAS 2097 v. )

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