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SWI 9, September 2002, Seite 442

EuGH: Umsatzsteuerpflicht von gegen Entgelt ausgeübter Forschungstätigkeit staatlicher Universitäten

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-287/00 Kommission/Deutschland hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die in § 4 Nr. 21 a dUStG in Deutschland geregelte Befreiung von der Umsatzsteuer für Umsätze staatlicher Hochschulen aus Forschungstätigkeit mit den Regelungen der 6. MWSt-RL vereinbar ist.

Diese Frage stellte sich in einem Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 226 EG gegen Deutschland. Nach Auffassung der Kommission sei eine staatliche Hochschule mehrwertsteuerpflichtig, sofern sie nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig werde, sondern entgeltliche Tätigkeiten ausübe. Außerdem stellten Forschungstätigkeiten nach der 6. MWSt-RL steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Umsätze dar, wenn diese von einem Steuerpflichtigen erbracht werden.

S. 443Im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens machte die Kommission insbesondere geltend, dass im vorliegenden Fall die Tätigkeit auf einem privatrechtlichen Vertrag über einen Forschungsauftrag zwischen der betreffenden staatlichen Hochschule und einem Auftraggeber beruhe, in dem vor allem Art und Umfang der Leistung und die Gegenleistung geregelt seien. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit wendeten die staatlichen Hochschulen somit die gleichen Rege...

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