Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Journalistin mit österreichisch-amerikanischem Doppelwohnsitz
(BMF) – Das neue DBA-USA vom ist erstmals ab der Veranlagung 1999 anzuwenden. Für schriftstellerische Einkünfte, die eine in den USA arbeitende Journalistin mit österreichisch-amerikanischem Doppelwohnsitz im Jahr 1995 von österreichischen Verlagen erhalten hat, ist daher gemäß Artikel XV des Abkommens vom die durch den inländischen Wohnsitz ausgelöste unbeschränkte Steuerpflicht uneingeschränkt wahrzunehmen. Die auf die österreichischen Einkünfte entfallende österreichische Steuer ist bei der steuerlichen Erfassung dieser Einkünfte in den USA auf die US-Steuer anzurechnen.
Für Zeiträume ab dem Wirksamwerden des neuen Abkommens ist darauf abzustellen, ob sich der Lebensmittelpunkt in Österreich oder in den USA befindet. Im zweitgenannten Fall wären die für die Überlassung der Urheberrechte von den österreichischen Verlagen gezahlten Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen.
In umsatzsteuerlicher Hinsicht besteht inländische Umsatzsteuerpflicht, da Leistungen aus der Tätigkeit als Journalist zu den sog. Katalogleistungen gehören, die gemäß § 3 a Abs. 9 i. V. m. § 3 a Abs. 10 UStG 1994 dort ausgeführt werden, wo der leistungsempfangende Unterneh...