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Rat: Eckpunkte der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen
Der Europäische Rat hat sich bei seiner Tagung am 19. und in Santa Maria da Feira (Portugal) auf die Eckpunkte der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen geeinigt.
Die Richtlinie wird nur auf im jeweiligen Mitgliedstaat Nichtansässige Anwendung finden. Zur Verwirklichung des Ziels, dass alle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Bürger die auf ihre gesamten Zinserträge anfallende Steuer entrichten sollten, stellt die Erteilung von Auskünften auf breitestmöglicher Basis das Endziel der EU im Einklang mit internationalen Entwicklungen dar. Bis dahin erteilen die Mitgliedstaaten einander Auskunft über Zinserträge oder erheben eine Quellensteuer. Die Mitgliedstaaten, die eine Quellensteuer erheben, erklären sich bereit, dem Wohnsitzstaat des Anlegers einen angemessenen Anteil an den Steuereinnahmen zu überweisen.
Damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte gewahrt bleibt, werden der Vorsitz und die Kommission – unmittelbar nachdem der Rat Einvernehmen über den wesentlichen Inhalt der Richtlinie erzielt hat und bereits vor ihrer Annahme – Gespräche mit den Vereinigten Staaten und anderen wichtigen Drittländern (Schweiz, Liechtenstein, Monaco,...