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Abkommensberechtigung einer zypriotischen IBC
Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässig und folglich berechtigt ist, die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens mit diesem Staat in Anspruch zu nehmen, ist in erster Linie von der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates zu beurteilen. Erteilt Zypern einer in seinem Land ansässigen Kapitalgesellschaft unter ausdrücklicher Berufung auf die Bestimmung des Artikels 4 des österreichisch-zypriotischen Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung, dann müssen besondere Gründe vorliegen, um einer solchen amtlichen Bescheinigung die steuerliche Anerkennung in Österreich zu versagen. Einer dieser Gründe könnte sein, dass festgestellt wird, dass sich die Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft nicht in Zypern, sondern in Österreich befindet; denn dann wäre die zypriotische Gesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 3 des Abkommens in Österreich ansässig. Dies wird i. d. R. zu vermuten sein, wenn es sich bei der zypriotischen Gesellschaft um eine Briefkasten-Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft handelt.
Der Umstand, dass die zypriotische Gesellschaft mit ihrem Welteinkommen in Zypern nur mit einem extrem niedrigen Steuersatz (4,...