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Britischer Private Equity Fonds
Wird von einer österreichischen Beteiligungsverwaltungs-AG in Großbritannien in der Rechtsform einer britischen Personengesellschaft (Limited Partnership) ein Fonds aufgelegt, über den sich in europäischen Ländern ansässige Investoren an österreichischen Kapitalgesellschaften bis zu 40% beteiligen können, dann ist zunächst zu klären, ob es sich bei der britischen Personengesellschaft um eine vermögensverwaltende Mitunternehmerschaft handelt. Sollte diese Frage zu bejahen sein, vor allem weil eine Vergleichbarkeit mit dem Vermögensmanagement eines Investmentfonds gegeben ist (BMF, RdW 1994, 420) und auch nicht in geringem Umfang gewerbliche Betätigung vorliegt (), und sollten sich die Investoren in diesem Fall im Rahmen ihres Privatvermögens an der britischen Personengesellschaft beteiligen, dann erzielen sie nach österreichischem Recht teils Einkünfte aus Kapitalvermögen, teils – bei Veräußerung von Beteiligungen – sonstige Einkünfte. Die Räumlichkeiten der österreichischen Beteiligungsverwaltungs-AG, in denen das Vermögensmanagement für die britische Personengesellschaft besorgt wird, würden diesfalls weder nach § 29 BAO noch nach DBA-Recht inländische Betrieb...