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Österreichischer Handelsvertreter mit Büros in Wien und Moskau
Ist ein österreichischer Handelsvertreter als Vermittler von Handelsgeschäften über Därme zwischen russischen und kasachischen Fleischverarbeitungsunternehmen einerseits und Darmlieferanten aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben seinem mit einer Angestellten besetzten Wiener Büro ein ebenfalls mit einem Angestellten besetztes Moskauer Büro, dann ergibt sich infolge der Nutzung einer Moskauer Betriebstätte (= „Repräsentanz" im Sinn des anzuwendenden DBA-UdSSR) das Erfordernis, die aus seinen Aktivitäten erzielten Gewinne zwischen Österreich und Russland aufzuteilen.
Für die Gewinnzuordnung an die Moskauer Betriebstätte ist deren funktioneller Beitrag zur Gesamtgewinnerzielung maßgebend. Wenn die Russland-Kunden tatsächlich vom Moskauer Büro (1-Mann-Büro) und die Kasachstan-Kunden von Wien aus (ebenfalls 1-Mann-Büro) betreut werden und wenn sich auch die zeitliche Inanspruchnahme des Unternehmers im Verhältnis 50% zu 50% auf die beiden Büros verteilt, dann könnte dies darauf hindeuten, dass von den beiden Büros der gleic...