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Bei der deutschen Künstler-Abzugsbesteuerung unberücksichtigt gebliebene Betriebsausgaben
Organisiert ein in Österreich ansässiger Künstler Konzertauftritte in Deutschland und zieht er hiezu von ihm bezahlte in- und ausländische Künstler bei, dann sind die ihm (dem österreichischen Künstler) aus den Deutschland-Konzerten erwachsenden Betriebsausgaben (insb. Gagen an die von ihm engagierten in- und ausländischen Künstler, Reisespesen) in Österreich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Dies deshalb, weil gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz i. V. m. Art. 15 DBA-Deutschland die aus den Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. (EAS 1656 v. )