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Ist die internationale Schachtelbeteiligung "europatauglich"?
IS THE AUSTRIAN AFFILIATION PRIVILEGE FOR CROSS-BORDER DIVIDENDS IN CONFORMITY WITH EC LAW?
The Austrian company tax system exempts national dividends whereas foreign dividends are only exempted under the special conditions of the affiliation privilege. This may hinder companies from investing abroad which would infringe Community law. Konezny and Züger examine if this leads to a forbidden discrimination under the fundamental freedoms of EC law and whether there can be found justifications.
I. Das internationale Schachtelprivileg im Lichte der Grundfreiheiten des EG-Vertrages
Gemäß § 10 Abs. 1 KStG sind Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer befreit. Beteiligungserträge sind Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften und bestimmten anderen Körperschaften. § 10 Abs. 2 KStG erweitert die Steuerfreiheit auf Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen. Diese liegen vor, wenn unter § 7 Abs. 3 KStG fallende Steuerpflichtige nachweislich unmittelbar mindestens zu einem Viertel an ausländischen Gesellschaften während eines ununterbrochenen Zeitraums von zwei Jahren beteiligt sind. § 10 Abs. 3 KStG normiert einen Missbrauchsvorbehalt: Die Schachtelbegünstigung steht für ausländische Dividenden nicht zu, wenn Gründe vorliegen, die nach einer Verordnung des Finanzministers die Annahme ...