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Verwaltungsratsvergütungen i. S. d. Artikel 16 DBA Österreich-Schweiz
BOARD OF DIRECTORS REMUNERATION ACCORDING TO ARTICLE 16 OF THE TAX TREATY BETWEEN AUSTRIA AND SWITZERLAND
The concept of compensation of the board of directors according to the double tax treaty between Austria and Switzerland has been interpreted by the Administrative Court. Reinhold Beiser takes an extremely critical stance on this ruling of the Administrative Court. He accuses the Administrative Court of having misinterpreted the tax treaty and of having taken its direction in too great a degree from original domestic law.
1. Artikel 16 DBA Österreich-Schweiz (BGBl. Nr. 64/1975)
„Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrates einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragsstaat ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, dürfen in dem anderen Staat besteuert werden."
2. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom , 92/13/0172
„Art. 16 des DBA regelt Bezüge von Mitgliedern des Aufsichts- oder Verwaltungsrates. Die Bestimmung ist der amtlichen deutschen Übersetzung des OECD-Musterabkommens 1963 nachgebildet. Ein Unterschied besteht lediglich darin, daß der Text des Musterabkommens a...