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Gewinnausschüttung an eine deutsche GmbH & Co KG
Auch wenn eine deutsche GmbH & Co KG nach Handelsrecht bezüglich der Rechnungslegung den Kapitalgesellschaften gleichgestellt wird, ist bei ihrer Besteuerung in Österreich nach den Grundsätzen der „Bilanzbündeltheorie" vorzugehen und daher eine von ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter zu werten. Sind alle Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das Rückerstattungsverfahren ist seit das Finanzamt Eisenstadt.
Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994 ist die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der abkommensgemäßen Steuerentlastung in Fällen der vorliegenden Art verpflichtend vorgeschrieben. Die Anwendung dieser Entlastungsmethode wird durch die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht ausgeschlossen; denn das Abkommen verpflichtet lediglich zur Steuerentlastung, ohne aber festzulegen, nach welcher Methode dieses Ergebnis von den Vertragstaaten herb...