zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 1999, Seite 532

Feststellungsbescheide über noch nicht verwirklichte Sachverhalte

ADVANCE RULINGS ON ACTIONS IN THE PLANNING STAGES

Christoph Ritz

In practice, the need to shed light on how Austrian authorities will assess actions presently in the planning stages has become apparent. According to Austrian law, in certain cases, Austrian authorities may provide an expert opinion on such actions in the form of an official notice. Christoph Ritz presents the main prerequisites necessary for such an assessment.

I. Einleitung

Im folgenden werden Rechtsgrundlagen dargestellt, die für bindende Absprüche über noch nicht verwirklichte Sachverhalte (insbesondere solche in Bescheidform) in Betracht kommen könnten. Die Abhandlung beschränkt sich auf österreichische Rechtsquellen. Daher bleibt Art. 12 Zollkodex (verbindliche Zolltarifauskünfte) ausgeklammert.

II. Feststellungsbescheide

1. Allgemeines

Eine die Partei und die Behörde bindende Möglichkeit von Vorwegbeurteilungen besteht durch Erlassung von über Rechte (Rechtsverhältnisse) oder über abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen absprechenden Bescheiden. Bescheide sind individuelle, hoheitliche, im Außenverhältnis ergehende, normative (rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende) Verwaltungsakte.

Zu den typischen Bescheidwirkungen gehört die Verbindlichkeit (Bindungswirkung). Bescheidwirkung...

Daten werden geladen...