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SWI 7, Juli 1999, Seite 278

Jersey Limited Partnership

Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom , RFHE 27 S. 73 und des BFH vom , BStBl. II S. 695 und vom , BStBl. II S. 972) entwickelten Auffassung festgehalten, daß es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen läßt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (z. B. EAS 303, 493, 1151, 1159). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat.

Eine ausländische Gesellschaft wird einer inländischen Personengesellschaft vergleichbar sein, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Personengesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassu...

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