Michael Lang/Walter Loukota

EG-Grundfreiheiten und beschränkte Steuerpflicht

1. Aufl. 2006

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Dokumentvorschau
EG-Grundfreiheiten und beschränkte Steuerpflicht (1. Auflage)

S. 2385. Regelungen der beschränkten Steuerpflicht im Körperschaftssteuergesetz

5.1. Besonderheiten der Anknüpfung der beschränkten Steuerpflicht

Gem § 1 Abs 3 Z 1 KStG unterliegen „Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben“, der beschränkten Steuerpflicht, die sich gem § 21 Abs 1 KStG auf alle Einkünfte nach § 98 des Einkommensteuergesetzes erstreckt. Als Körperschaften gelten gem § 1 Abs 3 Z 1 lit a KStG alle Personenvereinigungen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Grundsätzlich erfordert die Einordnung ausländischer Rechtssubjekte in das österreichische Körperschaftsteuersystem einen Typenvergleich. Dabei wird zu prüfen sein, ob eine ausländische Personenvereinigung nach den Anforderungen österreichischen Rechts eher einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft entspricht. Die Merkmale der ausländischen Körperschaft müssen in Gesamtheit der inländischen Körperschaft vergleichbar sein. Im Hongkong-Erkenntnis vom Jänner 2005 führte der VwGH zudem an, dass auch eine ausländische Nichtbesteuerung gegen die „Vergleichbarkeit“ einer Auslandsgesellschaft mit einer inländischen Kapitalgesellschaft spreche. Dies betraf allerdings den Vergleichbarkeitstest nach § 10 Abs 2 KStG und dürfte für die Einordnung ausländisch...

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