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SWI 11, November 1998, Seite 540

EuGH: Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Abgaben

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-260/96 Spac SpA hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob eine dreijährige Verjährungsfrist zur Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig gezahlter Abgaben, die mit dem Zeitpunkt der rechtswidrig erhobenen Abgabe zu laufen beginnt, gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem italienischen Ministro delle Finanze und der Spac SpA i. Z. m. der Erstattung von Konzessionsabgaben, die für die Eintragung einer Gesellschaft im Handelsregister sowohl im Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft als auch am 30. 6. jedes folgenden Geschäftsjahres erhoben wurde. Der EuGH hat im Urteil vom (Rs. C-71/91 und Rs. C-178/91 Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915) nämlich entschieden, daß die gegenständliche italienische Konzessionsabgabe gegen Art. 10 der Kapitalansammlungs-RL verstößt. Diese Bestimmung verbietet es, eine jährliche Abgabe wegen Eintragung von Kapitalgesellschaften zu erheben, und zwar auch dann, wenn der Ertrag dieser Abgabe zur Finanzierung des Dienstes beiträgt, der mit der Führung des für die Eintragung von Gesellschaften bestimmten Registers betraut ist. Derartige Abgab...

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