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EuGH: Rückerstattungsverfahren bei gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Abgaben
Die Dilexport hatte für die Einfuhr einer in einem anderen Mitgliedstaat in den freien Verkehr gebrachten Partie Bananen im Jahr 1988 über das Zollamt Brenner (Italien) 6.945.756 italienische Lira als Bananenverbrauchsteuer an die Staatskasse gezahlt. Da Dilexport der Auffassung war, daß dieser Betrag wegen Verstoßes der betreffenden Steuer gegen Art. 95 Abs. 2 EGV zu Unrecht gezahlt worden sei, verlangte sie bei der Verwaltung seine Erstattung, jedoch ohne Erfolg. Das daraufhin mit dem Rechtsstreit befaßte Gericht, die Pretura circondariale Bozen, Auswärtige Kammer Vipiteno, wollte im Rahmen des Ersuchens um Vorabentscheidung vom EuGH im wesentlichen wissen, ob ein Mitgliedstaat ohne Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht Klagen auf Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Steuern wie der Bananenverbrauchsteuer ungünstigeren Bedingungen unterwerfen kann, als sie für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge zwischen einzelnen vorgesehen sind. Weiters sollte geklärt werden, ob die Erstattungsregelung für diese Steuern nach dem Erlaß der Urteile des EuGH, in denen ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt worden ist, in einschränkendem Sinne ändern darf, insbesonder...