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Der grenzüberschreitende Anteilstausch im Verhältnis Österreich-Deutschland
CONTRIBUTIONS OF CAPITAL SHARES ACROSS THE AUSTRO-GERMAN BORDER
In his article on the tax treatment of contributions of capital shares across the Austro-German border, Adolf Poindl (SWI 1998, 62) assumes that as a result of the amendment (AbgÄG 1997, BGBl. I 9/1998), to section 17 subsection 2 of the Reorganization Tax Act, which went into effect on Jan. 1, 1998, the cross border exchange of shares was made less complicated and thus a trap was eliminated. The following article by Johann Mühlehner has been written to refute that assumption.
I. Inkrafttreten der Neufassung des § 17 Abs. 2 UmgrStG
Poindl geht in seinem Artikel über die steuerliche Behandlung einer grenzüberschreitenden Anteilseinbringung im Verhältnis Österreich-Deutschland davon aus, daß infolge der durch das AbgÄG 1997, BGBl. I 9/1998, erfolgten Änderung des § 17 Abs. 2 UmgrStG seit die grenzüberschreitende Anteilseinbringung im Verhältnis Österreich-Deutschland erleichtert und ein „Fallstrick" beseitigt worden sei. Daß dem nicht so ist, soll im folgenden Beitrag dargelegt werden.
Das AbgÄG 1997, BGBl. I 9/1998, wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Eine gesonderte Inkrafttretensbestimmung bezüglich der Neufassung des § 17 Abs. 2 UmgrStG enthält das Gesetz nicht. Die Neufassung tritt daher am Tag nach der Kundmachung im Bundesg...