Importverschmelzungen
1. Aufl. 2018
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S. 1223. Ausschüttungsfiktion gem § 3 Abs 1 Z 3 UmgrStG
Die mit dem AbgÄG 2010 erstmals eingeführte Ausschüttungsfiktion bei Importverschmelzungen wurde durch das AbgÄG 2012 erheblich erweitert. Zudem wurde die Berechnung der Ausschüttungsfiktion neu geregelt. Im folgenden Abschnitt sollen mit der Ausschüttungsfiktion zusammenhängende Fragen den Anwendungsbereich, die Auswirkungen auf den Einlagenstand und den Beteiligungsansatz betreffend sowie die Europarechtskonformität der Bestimmung untersucht werden.
3.1. Regelungszweck
Die Ausschüttungsfiktion in § 3 Abs 1 Z 3 UmgrStG war in der Stammfassung des UmgrStG noch nicht enthalten. Zweck der im Jahr 2010 eingeführten Regelung ist es, unerwünschte Gestaltungen zu vermeiden, mit denen der in § 10 Abs 4 und 5 KStG normierte Methodenwechsel umgangen werden sollte. Nach § 10 Abs 4 und 5 KStG sind Gewinnausschüttungen von ausländischen Gesellschaften nicht von der Körperschaftsteuer befreit, wenn die ausländische Körperschaft passive Einkünfte erzielt und die Einkünfte keiner mit der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren Steuer unterliegen, die ausländische Steuer um mehr als 10 Prozentpunkte niedriger ist als die österreichische Körperschaftsteuer oder die ausländische Körperschaft umfassend sachlich oder persönlich von d...