Importverschmelzungen
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2475. Auswirkungen auf die Evidenzkontostände gem § 4 Abs 12 EStG
Gemäß § 8 Abs 1 KStG sind Einlagen eines Gesellschafters auf Grund dessen Gesellschafterstellung in eine Kapitalgesellschaft auf Ebene der Körperschaft steuerneutral. Dabei gilt dieser Vorgang als Tausch gem § 6 Z 14 EStG und stellt einen Anschaffungsvorgang von neuen Anteilen an der Gesellschaft bzw eine Werterhöhung der bisherigen Anteile dar. § 4 Abs 12 EStG soll nun für den Gesellschafter sicherstellen, dass diese steuerneutralen Einlagen auch steuerneutral von der Körperschaft an den Anteilsinhaber rückgezahlt werden können. Allerdings führt dieser zur Anschaffung umgekehrte Vorgang in logischer Konsequenz zu einer Veräußerung der Anteile, weshalb bei Übersteigen des Buchwertes bzw der Anschaffungskosten ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht.
Durch das StRefG 2015/2016 wurde § 4 Abs 12 EStG grundlegend überarbeitet und ein neues Konzept zur Einlagenrückzahlung vorgesehen. Nach der Fassung des § 4 Abs 12 EStG vor dem StRefG 2015/2016 sowie dem dazu im Jahr 1998 ergangenen Einlagenrückzahlungserlass konnten Körperschaften einen ausgeschütteten Gewinn wahlweise als Gewinnausschüttung oder – soweit vom steuerlichen Einlagenstand gedeckt – als Einlagenrückzahlung behandeln. Durch das StRefG 2015...