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ASoK 10, Oktober 2014, Seite 362

Der sozialrechtliche Dienstgeberbegriff im koordinierenden Sozialrecht

Anknüpfung an den vertragsrechtlichen Arbeitgeber

Michaela Windisch-Graetz

Das Erkenntnis des 2009/13/0031, brachte eine Judikaturwende zum steuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff. Die in Österreich zuvor praktizierte Auslegung des Arbeitgeberbegriffs i. S. eines rechtlichen Arbeitgebers stand im Widerspruch zum Verständnis in zahlreichen DBA-Partnerstaaten. Die unterschiedliche Auslegung der Vertragsstaaten konnte zu Qualifikationskonflikten und zu Doppelbesteuerungsfällen führen, sodass der VwGH nunmehr eine wirtschaftliche Interpretation des Arbeitgeberbegriffs vertritt, die in der Folge auch von der Steuerverwaltung nachvollzogen wurde. Der vorliegende Beitrag greift die Thematik grenzüberschreitender Beschäftigungsverhältnisse aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht auf. Nach welcher Rechtsordnung Sozialversicherungspflicht eintritt, hängt nicht zuletzt auch vom Verständnis des sozialrechtlichen Dienstgebers ab.

1. Kollisionsrechtliche Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Werden Arbeitnehmer grenzüberschreitend zur Arbeitsleistung eingesetzt, stellt sich nicht nur die Frage, in welchem Staat der Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig wird, sondern auch, welcher Staat sozialversicherungsrechtlich zuständig sein soll. Welche Rechtsor...

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