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SWI 5, Mai 1998, Seite 248

Geschäftsführerbezüge aus Liechtenstein

(BMF) - In EAS 815 wurde im Fall eines in Tirol ansässigen Dienstnehmers eines liechtensteinischen Unternehmens ausgeführt: „Wird ein in Tirol ansässiger Dienstnehmer eines liechtensteinischen Unternehmens von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in verschiedene Staaten als Verkaufsmanager entsandt, dann steht nach dem DBA Österreich-Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Bezügen insoweit Österreich zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist." Mit dieser Aussage sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß das liechtensteinische Unternehmen insoweit die Besteuerung der Lohnbezüge einstellen muß, als der Dienstnehmer Bezugsteile für Auslandstätigkeiten erhält; denn insoweit steht nicht Liechtenstein, sondern Österreich das Besteuerungsrecht zu. Dieser Aussage sollte indessen nicht der Sinn beigemessen werden, daß im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach dem DBA-Liechtenstein das Freistellungssystem und nicht das Anrechnungssystem anzuwenden ist. In Österreich ansässige Bezieher von liechtensteinischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen daher im Rahmen des Steueranrechnungssystems auc...

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