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Behandlung der deutschen Investitionsbegünstigungen bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes
(BMF) - Wurden von einer deutschen Personengesellschaft mit Sitz und Betriebstätte in den neuen deutschen Bundesländern erhebliche Investitionen unter Inanspruchnahme der deutschen Investitionszulage und des deutschen Investitionszuschusses getätigt, wobei diese Zuwendungen bei der Besteuerung in Deutschland steuerfrei und anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden, dann sind anläßlich der inländischen Besteuerung des in Österreich ansässigen Gesellschafters für Zwecke des Progressionsvorbehaltes einerseits die öffentlichen deutschen Zuwendungen als - in Österreich steuerpflichtige - Betriebseinnahmen anzusetzen und es ist andererseits der Ansatz der Anschaffungskosten der erworbenen Objekte korrespondierend zu berichtigen. Denn es müssen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes die Auslandseinkünfte stets nach österreichischem Recht ermittelt werden (Abschn. 105 Abs. 4 EStR 1984). (EAS 1044 v. )