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Die Künstler- und Sportlerbesteuerung nach dem neuen österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen
TAXATION OF ARTISTES AND ATHLETES ACCORDING TO THE DOUBLE TAXATION TREATY BETWEEN AUSTRIA AND THE U.S.
On the basis of the new Double Taxation Treaty between Austria and the U.S. taxation for artistes and athletes has been revised. One of the treaty's regulations has been taken mainly from the Model Taxation Treaty. Heinz Jirousek describes the content of this regulation and pays special attention to its consequences in practice.
I. Der Text des Art. 17 DBA Österreich-USA
(1) Ungeachtet der Artikel 7 (Unternehmensgewinne), 14 (Selbständige Arbeit) und 15 (Unselbständige Arbeit) dürfen Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden; dies gilt jedoch nicht, wenn der vom Künstler oder Sportler aus dieser Tätigkeit bezogene Bruttobetrag der Einnahmen, einschließlich der ihm erstatteten oder für ihn übernommenen Kosten, zwanzigtausend US-Dollar (20.000 $) oder den Gegenwert in österreichischen Schilling für das betreffende Steuerjahr nicht übersteigt.
(2) Fließen Einkünfte aus einer von einem Künstler oder Sportler in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit nicht ...