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"Treaty-shopping" mittels niederländischer Durchlaufgesellschaften
Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, daß eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen S. 189fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer mißbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des „treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, daß die Niederlande von den aus ihrem Staatsgebiet abfließenden Lizenzgebühren keine weitere Quellensteuer mehr erheben, sodaß eine Lizenzgebührendurchleitung durch die Niederlande ohne nennenswerte zusätzliche niederländische Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei (berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens könnte sodann zusätzlich erwirkt werden, daß der Einkünftefluß in die Steueroase auch in Österreich quellensteuerfrei erfolgen kann.
Eine berechtigte Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch-niederländischen DBA liegt aber nur dann...