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Pendlerpauschale bei Teilzeitdienstverhältnissen: Wann liegt ein Überwiegen während des Lohnzahlungszeitraums vor?
In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis hatte sich der VwGH mit der Frage des zeitlichen Überwiegens von Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum auseinanderzusetzen. Das Besondere an dieser Konstellation war, dass der Arbeitnehmer für zwei parallel ausgeübte Dienstverhältnisse jeweils das Pendlerpauschale beanspruchte ().
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer stand in zwei parallel ausgeübten Dienstverhältnissen zu unterschiedlichen Arbeitgebern an unterschiedlichen Arbeitsorten. Die Fahrten zu den jeweiligen Arbeitsstätten wurden jeweils von der Wohnung aus angetreten.
Beim ersten Dienstverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte an drei Tagen in der Woche aufsuchte, wurde ein Pendlerpauschale bereits im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt. Für das zweite Dienstverhältnis (zwei Arbeitstage pro Woche) begehrte er im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Zuerkennung eines zweiten Pendlerpauschales .
Entscheidung des UFS
Der UFS vertrat dazu in seiner Entscheidung vom , RV/0221-W/07 , die Ansicht, dass für die Klärung der Frage, ob ein Pendlerpauschale zusteht, bei jedem Dienstverhältnis die Voraussetzung des „zeitl...