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GesRZ 6, Dezember 2011, Seite 346

Prospekthaftung versus Kapitalerhaltung bei Kapital- und Personengesellschaften

Julia Told

Das traditionelle Gesellschaftsrecht und das Kapitalmarktrecht werfen ein unterschiedliches Licht auf den Anleger. Einmal wird er primär als Risikoträger, einmal primär als Gesellschaftsgläubiger oder Verbraucher angesehen. Dies führt zu rechtlichen Problemen, mit denen sich die Lehre bei Kapitalgesellschaften bereits umfassend auseinandergesetzt hat. Der vorliegende Beitrag befasst sich einmal mehr mit dem Verhältnis der kapitalmarktrechtlichen Informationshaftung zu gesellschaftsrechtlichen Prinzipien und erweitert die Problemstellung um das Personengesellschaftsrecht. Nicht nur die Emission von Wertpapieren, sondern auch die Emission von Veranlagungen unterliegt der Prospektpflicht. Veranlagungen sind ganz allgemein Vermögensrechte, über die keine Wertpapiere ausgegeben werden (§ 1 Abs 1 Z 3 KMG). Bei Personengesellschaften ist insb an Kommanditbeteiligungen, stille Beteiligungen sowie die Beteiligung als unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter an einer OG oder KG und etwaige dahinterstehende Treuhandkonstruktionen zu denken.

I. Problemstellung und Ausgangslage

Weist ein Gesellschaftsvertrag oder der Beitritt zu einer Gesellschaft einen Mangel auf, der zivilrechtlich zur ...

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