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Schadenersatzrechtliche Zurechnung bei Multiorganmitgliedschaften
Die schadenersatzrechtliche Zurechnung bei Multiorganmitgliedschaften wurde vom Schrifttum (zumindest in Österreich) lange Zeit nur spärlich behandelt. Zuletzt ist sie in der Diskussion um die Auswirkungen des VbVG auf die Deliktshaftung juristischer Personen vermehrt thematisiert worden. Die vorliegende Untersuchung möchte zur neu entfachten Diskussion beitragen.
I. Einleitung
Multiorganmitgliedschaften sind (auch) im österreichischen Wirtschaftsleben allgegenwärtig. Eine Multiorganmitgliedschaft liegt dann vor, wenn natürliche Personen gleichzeitig Organfunktionen in mehreren Gesellschaften innehaben. Dazu kann es insb dadurch kommen, dass eine Gesellschaft die Möglichkeit hat, eigene Organmitglieder, so etwa Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer, in ein Organ einer anderen Gesellschaft, zB den Aufsichtsrat einer Tochter, zu entsenden. Besonders verbreitet sind Multiorganmitgliedschaften in Konzernen.
Die schadenersatzrechtliche Zurechnung bei Multiorganmitgliedschaften, dh die Frage, ob und wie weit Gesellschaften für das Verhalten natürlicher Personen einzustehen haben, die zugleich Organfunktionen bei ihnen und in anderen Gesellschaften bekleiden, ist im (österreichischen) Schrift...