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Kapitalerhöhung gegen Verrechnung von Gesellschafterforderungen
Der Sanierung durch Einbringung von Forderungen im Austausch gegen Gesellschaftsanteile wird in jüngster Zeit sowohl im rechtswissenschaftlichen Schrifttum als auch in der rechtspolitischen Diskussion verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet. In Deutschland liegt ein Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vor, das ua auch den Tausch von Insolvenzforderungen gegen Anteilsrechte zum Gegenstand hat. In Österreich wurde dieses Thema im Zug der Insolvenzrechtsreform zwar bewusst ausgespart, doch mehren sich auch hier die Stimmen, die eine gesetzliche Regelung des Debt-Equity-Swaps im Sanierungsverfahren befürworten, um die Sanierung durch Tausch von Insolvenzforderungen gegen Anteilsrechte zu erleichtern. Der Beitrag ist der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle der Bewertung der eingebrachten Forderung gewidmet.
I. Debt-Equity-Swap durch Kapitalerhöhung
Der Tausch von Forderungs- gegen Anteilsrechte kann auf verschiedene Weise bewirkt werden. Er ist zu zunächst unproblematisch dadurch möglich, dass ein Gläubiger gegen Verzicht auf sein Gläubigerrecht bestehende Anteile an der Gesellschaft abgetreten erhält. Praktisch setzt dies jedoch voraus, dass jeder Alt...