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Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011
Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011), BGBl I 2011/53, hat zwei Hauptthemen: einerseits das Umgründungsrecht, für das die Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG einige Erleichterungen bei Verschmelzungen und Spaltungen mit sich bringt, und andererseits die Transparenz der Beteiligungsverhältnisse in AGs, die vor allem durch eine alle nicht börsenotierten Gesellschaften treffende Verpflichtung zur Umstellung auf Namensaktien verbessert werden soll. Die wesentlichen Neuerungen durch das GesRÄG 2011 werden in diesem Artikel dargestellt.
I. Einleitung
Das GesRÄG 2011 umfasst zwei ursprünglich getrennte Gesetzesprojekte: So trug der die Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG (im Folgenden: „Änderungsrichtlinie“) betreffende Ministerialentwurf noch den Titel „Umgründungs-Vereinfachungsgesetz (UmVerG)“, jener über die Verbesserung der Transparenz bei AGs lief unter der Bezeichnung „Namensaktien-Umstellungsgesetz (NamUG)“.
Da beide Entwürfe vor allem Änderungen des AktG vorsahen, wurden die beiden Projekte nach Abschluss der Begutachtungsverfahren für die RV als GesRÄG 2011 zusammengeführt. Für eine systematische Darstellung der Neuerungen durch das GesRÄG 2011 bietet sich freili...