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GesRZ 1, Jänner 2018, Seite 1

Hausaufgaben im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Unter der Überschrift „Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung“ nennt das Regierungsprogramm vom den Bürokratieabbau und den Abbau von Vorschriften als eines von fünf Zielen. Dabei werden nicht einfach alle Gesetze, die vor dem erlassen bzw in Kraft getreten sind, gleichsam an den Zähnen eines Holzrechens hängen bleiben und ausgemustert werden. Es geht nicht nur darum, ganze und vollständige Gesetze aus dem Fluder zu fischen, vielmehr wird es Aufgabe sein, Doppelungen und Obsoleszenzen aus Gesetzen, die dem Grunde nach natürlich weiter bestehen sollen und müssen, zu identifizieren, zu novellieren und zu streichen. Eine der wesentlichen, aber auch durchaus mühe- und anspruchsvollen Aufgaben wird es sein, einzelne Regelungen, Regelungsabschnitte oder auch Regelungskonzepte in in ihrem Bestand „ungefährdeten“ Gesetzen aufzugeben und iSd Entbürokratisierung schlicht zu streichen oder deutlich zu vereinfachen.

Dies soll anhand von zwei Beispielen aus dem Aktien- und Unternehmensrecht verdeutlicht werden. Die Entwicklung des österreichischen Aktienrechts ist nicht durch einige wenige große Würfe gekennzeichnet, vielmehr ist es das Produkt der Politik der kleinen Sc...

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