Gemeindeordnung Burgenland
2. Aufl. 2026
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S. 12914. Wie finanziert sich die Gemeinde?
14.1. Gesetzlicher Rahmen
Um ihre Pflichten und Aufgaben für ihre Bürger zu erfüllen, müssen der Gemeinde natürlich ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Gemeinde erfolgt aus verschiedenen Quellen, von denen einige in diesem Kapitel näher beleuchtet werden.
Das Finanzausgleichgesetz und die Finanz-Verfassung regeln die Berechnung und Verteilung der Ertragsanteile. Das Finanzausgleichgesetz (FAG) hat die Besonderheit, dass jedes Finanzausgleichsgesetz nur jeweils einige Jahre in Kraft bleibt. Bei Finanzausgleichsverhandlungen wird der Inhalt jedes neuen FAG durch eine Vereinbarung, die einvernehmlich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden verhandelt und beschlossen werden muss, bestimmt. Dies geschieht alle vier bis sechs Jahre. Das jetzige Finanzausgleichsgesetz (FAG 2024) tritt gemäß § 33 Abs 1 FAG 2024 mit außer Kraft, unter dem Vorbehalt, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits neue gesetzliche Regelungen gibt.
Die rechtlichen Grundlagen für Bedarfszuweisungen der Länder an die Gemeinden finden sich im Finanz-Verfassungsgesetz und FAG 2024.
Gemeindeabgaben, die ausschließlich den Gemeinden zukommen, sind im FAG (§§ 16 ff FA...