Gemeindeordnung Burgenland
2. Aufl. 2026
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S. 296. Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist wie der Gemeinderat ein Kollegialorgan der Gemeinde. Er hat erheblich geringere Kompetenzen als der Gemeinderat, welcher das zentrale Beschlussorgan der Gemeinde ist. Dies zeigt sich auch darin, dass die Mitglieder des Gemeindevorstandes bei ihrer Aufgabenerfüllung dem Gemeinderat gegenüber verantwortlich sind. Der Gemeindevorstand wird nicht direkt vom Gemeindevolk gewählt, sondern nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes durch die Gemeinderatsmitglieder fraktionell. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden aus den Reihen der Gemeinderäte und von ihrer jeweilige Parteifraktion gewählt.
Die Novelle der Gemeindeordnung 1992 hat dazu geführt, dass die Position des Gemeindevorstands entschieden aufgewertet wurde. Bis dahin hatte der Gemeindevorstand im Wesentlichen lediglich die Aufgabe, Angelegenheiten des Gemeinderats vorzubereiten.
Zusätzliche Entscheidungsbefugnisse wurden dem Gemeindevorstand 2010 übertragen; so beispielsweise durch Anhebung der Wertgrenze von 1 % auf 2 % der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlags und die Möglichkeit, Bedienstete zum Zweck der Karenzvertretung auch für länger als ein Jahr aufzunehmen.