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ÖBA 7, Juli 2026, Seite 536

Bank als Verwenderin der Gruppenversicherungs-AGB?

ÖBA 2026/3216 (OGH)

§§ 28, 29 KSchG.

https://doi.org/10.47782/oeba202607053601

Eine Bank ist keine im Klauselprozess passivlegitimierte Verwenderin der von einem Versicherer verfassten AGB zu einem Gruppenversicherungsvertrag, den die Bank mit dem Versicherer abgeschlossen hat und dem die Finanzierungskunden der Bank als Versicherte beitreten können.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Der Kl ist ein zur Verbandsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verband.

[2] Die Bekl ist eine AG nach französischem Recht und betreibt ein KI. Sie unterhält in Ö eine Zweigniederlassung. Ihr Hauptgeschäftsfeld besteht in der Finanzierung von Kraftfahrzeugkauf- und Leasingverträgen. Sie verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Versicherungsvermittlung.

[3] Die NI sind maltesische Versicherungsgesellschaften. Sie stehen über eine Zwischengesellschaft im 100%igen Eigentum der Bekl. Zwischen der Bekl als Versicherungsnehmerin und den NI besteht ein aufrechter Gruppenversicherungsvertrag, dem Finanzierungskunden als versicherte Personen und Begünstigte beitreten können. Es handelt sich um Restschuldversicherungen gegen das Risiko vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit...

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