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Unterdeckung einer (nominalen) Kapitalerhöhung wegen nicht ausreichender Werthaltigkeit der in Stammkapital umgewandelten Rücklagen
§§ 6, 6a, 10, 10a, 52, 75 Abs 2 GmbHG
§ 2 Abs 2, § 3 Abs 1 KapBG
Sind bei der Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) die in der Bilanz ausgewiesenen, in Stammkapital umgewandelten Rücklagen nicht ausreichend werthaltig, besteht für die Gesellschafter gegenüber der GmbH dennoch keine Einlagenverpflichtung (zur realen Kapitalaufbringung) durch Zahlung des Fehlbetrags analog den Sacheinlagevorschriften.
(OLG Wien 5 R 178/09x; HG Wien 42 Cg 95/09z)
Die Erstbeklagte war seit 2003 Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin. Um Verluste auszugleichen, wurden die im Eigentum der Gemeinschuldnerin befindlichen Liegenschaften um 12,6 Mio Euro aufgewertet, wodurch sich zum ein positives Eigenkapital von 2.372.000 Euro bilanzieren ließ. Mit Stichtag hatte die Gemeinschuldnerin an gebundenen Rücklagen 2.300.000 Euro und einen Bilanzgewinn von 37.482,74 Euro. Im Jahr 2004 traten laufend operative VerlusteS. 116 ein. Die zum erstellte Zwischenbilanz wies bereits einen Bilanzverlust von 1.298.828,54 Euro bei einem Verlustvortrag von 53.873,15 Euro auf. Den Gesellschaftern war 2004 klar, dass die Eigenkapitalquote...