ISBN: 978-3-7073-3486-9

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Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung (1. Auflage)

S. 2I. Grundlagen der Kapitalaufbringung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Vorschriften über die Kapitalaufbringung bilden zusammen mit der Kapitalerhaltung eine tragende Säule des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts. Die gesetzlichen Vorgaben sind weitestgehend zwingend, dienen sie doch dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger, aber auch dem Schutz der Gesellschafter selbst.

Das Stammkapital jeder GmbH hat gem § 35 Abs 1 GmbHG mindestens € 35.000 zu betragen. Die Art der Gründung (Sachgründung, Bargründung oder gemischte Gründung) ist für die Höhe des Stammkapitals irrelevant; in jedem Fall müssen die eingebrachten bzw einzubringenden Werte € 35.000 erreichen. Auch bei der hier nicht näher zu behandelnden gründungsprivilegierten GmbH muss das Stammkapital mindestens € 35.000 betragen; allerdings sind bei Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs innerhalb der ersten zehn Jahre nur € 10.000 aufzubringen.

Jeder Gesellschafter muss gemäß § 6 Abs 1 GmbHG eine Stammeinlage von wenigstens € 70 übernehmen. Stammeinlagen mit einem geringeren Volumen können nicht übernommen werden. Die Mindesthöhe von € 70 soll zumindest nach dem Willen des historischen Gesetzgebers eine gewisse Seriositätsschwelle bzw Hemmschwelle darstellen:...

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